Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Sprechen die Betreuungskräfte gut Deutsch?

Unsere Betreuungskräfte verfügen über unterschiedliche Sprachqualifikationen. Bei der Spracheinstufung orientieren wir uns am Europäischen Referenzrahmen (die Skala von A1 bis C2), wird aber der Betreuungsbranche angepasst (Europäischer Referenzrahmen umfasst 4 Bereiche: Sprechen, Verstehen, Schreiben und Lesen, in dem Betreuungsalltag spielen vor Allem die zwei ersten – Sprechen und Verstehen, eine zentrale Rolle). Sie entscheiden, wie gut die Betreuungskraft Deutsch sprechen soll. Damit Sie sich einen Einblick verschaffen können, arrangieren wir gerne ein Telefongespräch mit Ihrer Wunschkandidatin.

Wie lange bleibt eine Betreuungskraft bei einer Familie?

Eine Betreuungskraft bleibt in der Regel 6 Wochen bis zu 3 Monaten bei Ihnen. Die Einsatzdauer hängt von der Betreuungssituation und Arbeitsaufwand ab. Wir sorgen rechtzeitig für eine lückenlose Betreuung und stellen Ihnen eine äquivalente Ersatzbetreuungskraft zur Verfügung. Gemeinsam mit Ihnen suchen wir zwei Betreuungskräfte, die sich in bestimmten Zeitintervallen abwechseln und somit für die die kontinuierliche und vertraute Betreuung sorgen.

Wie lange muss ich auf eine Betreuungskraft warten?

In der Regel dauert es 1 bis zu 3 Tagen, bis wir Ihnen unsere Betreuungskräfte vorschlagen. Dies hängt von Ihren Erwartungen und der Verfügbarkeit der Betreuungskräfte mit den von Ihnen gewünschten Qualifikationen. Sobald Sie sich für eine bestimmte Betreuungskraft entschieden haben, planen wir in Absprache mit Ihnen ihre Anreise.

Sind die Betreuungskräfte krankenversichert?

Alle unsere Betreuungskräfte sind versichert für Krankheitsfälle. Jede/r Mitarbeiter/in verfügt über eine europäische Krankenversicherungskarte, zusätzlich schließen wir eine private Krankenpolice bei ERV (Europäische Reiseversicherung) ab.

Wie ist die Vertragslaufzeit? Wie sind die Kündigungsfristen?

Wir unterzeichnen gemeinsam mit Ihnen einen Dienstleistungsvertrag für 2 Jahre. Sie haben allerdings die Möglichkeit, den Vertrag jederzeit mit einer 14-tägigen Frist zu kündigen. Im Todesfall gilt 7-tägige Kündigungsfrist.

Wie sind die Arbeitszeiten der Betreuungskraft geregelt?

Ihre Betreuungskraft arbeitet natürlich nicht ohne Unterbrechung, der Aufgabenumfang wird aber immer an Ihre Bedürfnisse und Ihren Tagesrhythmus angepasst. Eine 24-stündige Tätigkeit ist logischerweise und auch nach dem Arbeitsrecht nicht möglich. Pausen- und Ruhezeiten müssen beachtet werden.

Welche Tätigkeiten führt eine Betreuungskraft aus?

Im Rahmen einer Betreuung in häuslicher Gemeinschaft sind die Betreuungskräfte für leichte Grundpflege und Betreuung zuständig. Unsere Betreuungskräfte führen den ganzen Haushalt, leisten der betreuten Person Gesellschaft und sorgen für Sicherheit. Sie übernehmen einfache bis komplexe Betreuungsarbeiten. Für qualifizierte Pflege muss der örtliche Pflegedienste eingesetzt werden.

Was bedeutet 24-Stunden-Betreuung genau?

Nobivia bietet Ihnen ein Versorgungsmodell Betreuung in häuslicher Gemeinschaft. Die Betreuung und Versorgung von hilfs- und betreuungsbedürftigen Menschen durch Betreuungskräfte aus Osteuropa hat sich in den letzten 13 Jahren als unersetzliche Säule, neben den klassischen Versorgungsmodellen mit stationären Einrichtungen und ambulanten Pflegediensten, etabliert. Unser Betreuungskonzept, die sogenannte 24-Stunden-Betreuung, basiert auf dem verständnisvollen Miteinander, in dem alle Bedürfnisse berücksichtigt werden können. Eine kompetente und liebevolle Betreuungskraft wohnt bei der zu betreuenden Person zu Hause und deckt eine große Bandbreite von Leistungen ab. Sie übernimmt die Betreuung, unterstützt Sie im Haushalt, begleitet im Alltag und leistet Gesellschaft.

Sind die Betreuungskräfte gesetzeskonform angestellt?

Alle unsere MitarbeiterInnen sind ordnungsgemäß angestellt und sozialversichert. Gemäß den geltenden EU-Richtlinien und den Bestimmungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) werden sie zur Dienstleistungserbringung nach Deutschland entsendet und verfügen über das A1-Formular, welches eine Bescheinigung über die Rechtsvorschriften der sozialen Sicherheit darstellt. Das A1-Formular dient also als Bestätigung dafür, dass unsere Mitarbeiter im Heimatland über Sozial- und Krankenversicherung verfügen. Für alle unsere Mitarbeiter/innen werden zusätzlich private Haftpflicht-, Unfall- , Reise- und Auslandsversicherung abgeschlossen, die sie berechtigen, notwendige Sachleistungen (wie medizinische Versorgung) im Staat ihrer Erwerbstätigkeit zu erhalten.

Was passiert, wenn die Betreuungskraft erkrankt?

Wenn die entsandte Betreuungskraft erkrankt oder die Dienstleistung aus verschiedenen Gründen nicht ausführen kann, sorgen wir schnellstmöglich für eine Ersatzbetreuungskraft.

Wann bekomme ich die Rechnung?

Einmal im Monat stellen wir zu Monatsende eine Rechnung aus und senden Ihnen diese an die von Ihnen genannte Adresse (per E-Mail oder per Post) zu.

Was passiert, wenn die „Chemie“ zwischen mir und meiner Betreuerin nicht stimmt?

Betreuung in häuslicher Gemeinschaft basiert auf gegenseitigem Vertrauen und Respekt. Es bedarf einer gewissen Zeit, bis sich die beiden Seiten aneinander gewöhnt haben. Aus Erfahrung wissen wir, dass eine Eingewöhnungszeit von 1-2 Wochen dauern kann. Wenn Sie jedoch feststellen, dass die Zusammenarbeit mit Ihrer Betreuungskraft nicht funktioniert, organisieren wir einen Personalwechsel.

Wer ist mein Ansprechpartner?

Während der gesamten Vertragslaufzeit steht Ihnen das deutschsprachige Team von Nobivia zur Verfügung. Sie können sich jederzeit an Ihren Ansprechpartner telefonisch oder per E-Mail wenden.

Wo wohnt die Betreuungskraft?

Während der Betreuung wohnt die Betreuungskraft bei der zu betreuenden Person zu Hause. Sie muss ein eigenes, möbliertes, und abschließbares Zimmer zur Verfügung sowie den Zugang zu einem Badezimmer, einem WC und zu einer Küche haben.

Kostenlose Beratung von Montag bis Freitag von 8:30 – 17:30 Uhr